Therapeutisches Angebot

Die Kosten für eine Einzeltherapie werden von der privaten bzw. gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, wenn eine psychische Erkrankung diagnostiziert wird. Paartherapie wird nicht von der Krankenversicherung bezahlt. Mediation oder Supervision sind ebenfalls keine Versicherungsleistungen. Die Honorare für Selbstzahler werden individuell abgesprochen und richten sich nach dem Umfang der Gespräche, die in Anspruch genommen werden bzw. nach der Lebenssituation.